Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ist die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz. Wir unterstützen Sie dabei, Gefährdungen systematisch zu erfassen, geeignete Maßnahmen abzuleiten und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Gefährdungen erkennen,                               Maßnahmen festlegen, Wirksamkeit prüfen.

Ist eine Gefährdungs-
beurteilung Pflicht?

Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu beurteilen und erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen. Grundlage ist insbesondere § 5 Arbeitsschutzgesetz. Die Ergebnisse, festgelegten Maßnahmen und deren Überprüfung müssen dokumentiert werden. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Wir unterstützen fachlich bei der systematischen Durchführung, Dokumentation und Weiterentwicklung der Beurteilung.

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